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§ 26 BerRehaG — Kosten

Berufliches Rehabilitierungsgesetz

Stand: 23.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen). Diesen Text führen wir unverändert seit mindestens 10.06.2019, dem Beginn unseres Archivs.

Das Verwaltungsverfahren vor den Rehabilitierungsbehörden einschließlich des Widerspruchsverfahrens ist kostenfrei. Wurde ein Antrag im Verwaltungsverfahren oder ein Widerspruch als offensichtlich unbegründet zurückgewiesen, so können dem Antragsteller die Kosten auferlegt werden.