Gesetze / Behälter- und Apparatebauermeisterverordnung

BehAppMstrV

§ 1 Gegenstand

Stand: 13.03.2020

Bund2 Fassungen

Die Meisterprüfung besteht aus vier selbständigen Prüfungsteilen. Diese Verordnung regelt das Meisterprüfungsberufsbild sowie die Prüfung in den Teilen I und II der Meisterprüfung im zulassungspflichtigen Behälter- und Apparatebauer-Handwerk.

→§ 2