Gesetze / Behälter- und Apparatebauermeisterverordnung
BehAppMstrV§ 1 Gegenstand
Die Meisterprüfung besteht aus vier selbständigen Prüfungsteilen. Diese Verordnung regelt das Meisterprüfungsberufsbild sowie die Prüfung in den Teilen I und II der Meisterprüfung im Behälter- und Apparatebauer-Handwerk.
Änderungsverlauf
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28.02.2020 Ausfertigung
§ 1 eingefügt durch Artikel 11 des Gesetzes vom 28. Februar 2020 (BGBl. I 246)
BGBl. 2020 I S. 246
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