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§ 1 BehAppMstrV — Gegenstand

Behälter- und Apparatebauermeisterverordnung

Stand: 13.03.2020 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Meisterprüfung besteht aus vier selbständigen Prüfungsteilen. Diese Verordnung regelt das Meisterprüfungsberufsbild sowie die Prüfung in den Teilen I und II der Meisterprüfung im zulassungspflichtigen Behälter- und Apparatebauer-Handwerk.