§ 30 Einstweiliger Ruhestand
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 40
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- VG Wiesbaden, 13.12.2024 – 3 L 1561/24.WIZitiert von 1
- OVG Niedersachsen, 05.07.2023 – 5 ME 44/23Zitiert von 5
- VG Hannover, 03.05.2023 – 2 B 2381/23
- VGH Baden-Württemberg, 02.05.2016 – 4 S 212/16Zitiert von 1
- VG Berlin, 20.02.2015 – 28 K 254.13Zitiert von 3
- Staatsgerichtshof des Landes Hessen, 26.04.2023 – P.St. 2895
Zuletzt entschieden
- VG Potsdam, 19.02.2026 – VG 2 L 1175/25
- VG Koblenz, 16.12.2025 – 5 L 1299/25.KOZitiert von 1
- OVG Berlin-Brandenburg, 10.04.2025 – 10 B 1/24
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 30 BeamtStG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BeamtStG/30#abs-1 (1) Beamtinnen auf Lebenszeit und Beamte auf Lebenszeit können jederzeit in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden, wenn sie ein Amt bekleiden, bei dessen Ausübung sie in fortdauernder Übereinstimmung mit den grundsätzlichen politischen Ansichten und Zielen der Regierung stehen müssen. Die Bestimmung der Ämter nach Satz 1 ist dem Landesrecht vorbehalten.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BeamtStG/30#abs-2 (2) Beamtinnen und Beamte, die auf Probe ernannt sind und ein Amt im Sinne des Absatzes 1 bekleiden, können jederzeit entlassen werden.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BeamtStG/30#abs-3 (3) Für den einstweiligen Ruhestand gelten die Vorschriften über den Ruhestand. § 29 Abs. 2 und 6 gilt entsprechend. Der einstweilige Ruhestand endet bei erneuter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit auch bei einem anderen Dienstherrn, wenn den Beamtinnen oder Beamten ein Amt verliehen wird, das derselben oder einer gleichwertigen Laufbahn angehört wie das frühere Amt und mit mindestens demselben Grundgehalt verbunden ist.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/BeamtStG/30#abs-4 (4) Erreichen Beamtinnen und Beamte, die in den einstweiligen Ruhestand versetzt sind, die gesetzliche Altersgrenze, gelten sie mit diesem Zeitpunkt als dauernd in den Ruhestand versetzt.