Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Brandenburgisches Schulgesetz
BbgSchulG§ 56 Nähere Ausgestaltung der Aufnahme in eine Schule und des Schulwechsels
Stand: 01.08.2026
Das für Schule zuständige Mitglied der Landesregierung wird ermächtigt, das Nähere für die Aufnahme in die Grundschule, eine weiterführende allgemein bildende Schule, in ein Oberstufenzentrum oder in eine Einrichtung des Zweiten Bildungsweges und den Schulwechsel durch Rechtsverordnung zu regeln, insbesondere
das Verfahren der Eignungsfeststellung gemäß § 53 Abs. 5,
die Voraussetzungen für ein Abweichen von dem in § 53 Absatz 8 Satz 2 geforderten Wert,
das Verfahren der Zuweisung gemäß § 50 Abs. 4,
das Verfahren der Aufnahme in die gymnasiale Oberstufe,
die Aufnahmevoraussetzungen und das Auswahlverfahren in Bildungsgänge gemäß § 15 Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe c, e und f oder § 15 Absatz 3 Satz 1 Nummer 6 und des Zweiten Bildungsweges.
Für Bildungsgänge gemäß § 15 Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe c, e und f oder § 15 Absatz 3 Satz 1 Nummer 6 kann die Aufnahme von dem Ergebnis einer Untersuchung der körperlichen Eignung für den Beruf und dem Bestehen einer Probezeit abhängig gemacht werden.
Wird zitiert von 17 Entscheidungen zu § 56 BbgSchulG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OVG Berlin-Brandenburg, 02.07.2025 – 3 S 20/25Zugang zum Gymnasium: Unechte Rückwirkung der Übergangsregelung zur Eignungsfeststellung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 14
- OVG Berlin-Brandenburg, 18.10.2022 – OVG 3 S 32/22Zitiert von 1
- OVG Berlin-Brandenburg, 14.09.2016 – OVG 3 S 68.16Schulaufnahme: Entsprechende Anwendung des Auffangkriteriums nach § 6 Abs. 5 Sek-I-VO bei rechtswidrigen Aufnahmekriterien Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 53
- VG Potsdam, 03.08.2012 – 12 L 407/12
- VG Potsdam, 02.08.2012 – 12 L 307/12Zitiert von 5
- VG Potsdam, 02.08.2012 – 12 L 347/12Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- OVG Berlin-Brandenburg, 16.09.2026 – OVG 3 S 74/26Schulplatzvergabe nach Wohnortnähe; Unzulässigkeit der Berücksichtigung eines erst nach Schuljahresbeginn erfolgenden Umzugs Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- OVG Berlin-Brandenburg, 11.02.2026 – OVG 3 S 93/25Zitiert von 1
- OVG Berlin-Brandenburg, 06.10.2025 – OVG 3 S 77/25Zitiert von 2
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