Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Brandenburgisches Richtergesetz
BbgRiG§ 74 Disziplinarmaßnahmen
Disziplinarmaßnahmen sind:
Verweis,
Geldbuße,
Gehaltskürzung,
Versetzung in ein anderes Richteramt mit geringerem Endgrundgehalt,
Versetzung in ein anderes Richteramt mit gleichem Endgrundgehalt, verbunden mit Gehaltskürzung,
Entfernung aus dem Dienst,
Kürzung des Ruhegehalts,
Aberkennung des Ruhegehalts.
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu § 74 BbgRiG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- LG Cottbus, 21.02.2025 – DG 7/24Disziplinarverfahren gegen eine Richterin: Kürzung der Dienstbezüge wegen eines einheitlichen Dienstvergehens durch Verstöße gegen zivilprozessuale Pflichten Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.