Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Brandenburgisches Landespressegesetz

BbgPG

§ 2 Zulassungsfreiheit; Zugang zum Pressevertrieb

Stand: 01.08.2026

Brandenburg2 Fassungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BbgPG/2#abs-1 (1) Die Pressetätigkeit einschließlich der Errichtung eines Verlagsunternehmens und eines sonstigen Betriebes der Presse darf von irgendeiner Zulassung nicht abhängig gemacht werden.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BbgPG/2#abs-2 (2) Die Neutralität des Pressegroßhandels ist zu gewährleisten. Die Unternehmen des Pressegroßhandels haben allen Zeitungen und Zeitschriften zu gleichen Bedingungen und ohne unbillige Behinderungen Zugang zum Pressevertrieb zu gewähren.

§ 1 § 3