Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Brandenburgisches Pflege- und Betreuungswohngesetz
BbgPBWoG§ 5 Wohnformen mit eingeschränkter Selbstverantwortung
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BbgPBWoG/5?asof=2026-07-30#abs-1 (1) Wohnformen mit eingeschränkter Selbstverantwortung sind unterstützende Wohnformen nach § 1 Absatz 2 Satz 2, die weder eine Einrichtung im Sinne des § 4 noch eine selbstverantwortlich geführte Wohnform im Sinne des § 2 Absatz 2 sind.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BbgPBWoG/5?asof=2026-07-30#abs-2 (2) Eingeschränkt selbstverantwortete Wohnformen müssen die Anforderungen des Abschnitts 2 erfüllen.
Abschnitt 2
Allgemeine Regelungen für Wohnformen und Einrichtungen
Wird zitiert von 2 Entscheidungen zu § 5 BbgPBWoG →
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