Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Brandenburgisches Nichtrauchendenschutzgesetz
BbgNiRSchG§ 1 Zweck des Gesetzes
Stand: 30.07.2026
Zweck dieses Gesetzes ist die Wahrung und Stärkung des Schutzes von Nichtraucherinnen und Nichtrauchern vor den durch passives Rauchen bedingten gesundheitlichen Beeinträchtigungen.
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu § 1 BbgNiRSchG →
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