Brandenburgisches Nachbarrechtsgesetz
Landesrecht Brandenburg
Stand: 01.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)
Grenzwand ist die unmittelbar an der Grenze zum
Nachbargrundstück auf dem Grundstück des Erbauers errichtete Wand.