Gesetze / Landesrecht Brandenburg / BbgLeBiG · GVBl.I/12, [Nr. 45]
Gesetz über die Ausbildung und Prüfung für Lehrämter und die Fort- und Weiterbildung von Lehrerinnen und Lehrern im Land Brandenburg (Brandenburgisches Lehrerbildungsgesetz - BbgLeBiG )
22 Normen · ausgefertigt 18.12.2012 · letzte Änderung 01.08.2026 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
- § 1 Ziel und Inhalt der Lehrerbildung
- § 2 Lehrämter
- § 3 Lehramtsstudium
- § 4 Akkreditierung und Zugang zum Vorbereitungsdienst
- § 5 Vorbereitungsdienst
- § 6 Zulassung zum Vorbereitungsdienst
- § 7 Berufsbegleitender Vorbereitungsdienst und besonderer Zugang zum Vorbereitungsdienst
- § 8 Staatsprüfung
- § 8a Allgemeine Voraussetzungen
- § 8b Befähigung als Bildungsamtfrau oder Bildungsamtmann an allgemeinbildenden Schulen und an Oberstufenzentren
- § 8c Befähigung als Bildungsamtsrätin oder Bildungsamtsrat an allgemeinbildenden Schulen und an Oberstufenzentren
- § 8d Verordnungsermächtigungen
- § 9 Fortbildung der Lehrkräfte
- § 10 Weiterbildung der Lehrkräfte
- § 11 Nachträglicher Erwerb von Lehr- und Lehramtsbefähigungen
- § 12 Zusatzqualifikationen
- § 13 Anerkennungen
- § 14 Anerkennung von Befähigungsprüfungen für Religionsunterricht
- § 15 Zuständigkeiten und Verwaltungsrechtsweg
- § 16 Landesschulbeirat
- § 17 Schutz personenbezogener Daten
- § 18 Übergangsvorschriften
Änderungsverlauf
- 01.08.2026 — 19 Normen geändert · §§ 1, 2, 3, 4 und 15 weitere neueste Änderung
Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.