Gesetze / Landesrecht Brandenburg / BbgLeBiG · GVBl.I/12, [Nr. 45]

Gesetz über die Ausbildung und Prüfung für Lehrämter und die Fort- und Weiterbildung von Lehrerinnen und Lehrern im Land Brandenburg (Brandenburgisches Lehrerbildungsgesetz - BbgLeBiG )

22 Normen · ausgefertigt 18.12.2012 · letzte Änderung 01.08.2026 · Änderungen →

Inhaltsübersicht

  1. § 1 Ziel und Inhalt der Lehrerbildung
  2. § 2 Lehrämter
  3. § 3 Lehramtsstudium
  4. § 4 Akkreditierung und Zugang zum Vorbereitungsdienst
  5. § 5 Vorbereitungsdienst
  6. § 6 Zulassung zum Vorbereitungsdienst
  7. § 7 Berufsbegleitender Vorbereitungsdienst und besonderer Zugang zum Vorbereitungsdienst
  8. § 8 Staatsprüfung
  9. § 8a Allgemeine Voraussetzungen
  10. § 8b Befähigung als Bildungsamtfrau oder Bildungsamtmann an allgemeinbildenden Schulen und an Oberstufenzentren
  11. § 8c Befähigung als Bildungsamtsrätin oder Bildungsamtsrat an allgemeinbildenden Schulen und an Oberstufenzentren
  12. § 8d Verordnungsermächtigungen
  13. § 9 Fortbildung der Lehrkräfte
  14. § 10 Weiterbildung der Lehrkräfte
  15. § 11 Nachträglicher Erwerb von Lehr- und Lehramtsbefähigungen
  16. § 12 Zusatzqualifikationen
  17. § 13 Anerkennungen
  18. § 14 Anerkennung von Befähigungsprüfungen für Religionsunterricht
  19. § 15 Zuständigkeiten und Verwaltungsrechtsweg
  20. § 16 Landesschulbeirat
  21. § 17 Schutz personenbezogener Daten
  22. § 18 Übergangsvorschriften

Änderungsverlauf

  1. 01.08.2026 — 19 Normen geändert · §§ 1, 2, 3, 4 und 15 weitere neueste Änderung

Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.