Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Brandenburgische Lehrkräftezulagenverordnung
BbgLZV§ 5 Verwendung als Koordinatorin oder Koordinator des schulischen Ganztagsbetriebs
Stand: 02.08.2026
Lehrkräfte erhalten für die Dauer ihrer Verwendung als Koordinatorin oder Koordinator des schulischen Ganztagsbetriebs eine Stellenzulage in Höhe von 100 Euro monatlich.
Einzelnorm