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§ 5 BbgLZV (Brandenburg) — Verwendung als Koordinatorin oder Koordinator des schulischen Ganztagsbetriebs

Brandenburgische Lehrkräftezulagenverordnung

Landesrecht Brandenburg

Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Lehrkräfte erhalten für die Dauer ihrer Verwendung als Koordinatorin oder Koordinator des schulischen Ganztagsbetriebs eine Stellenzulage in Höhe von 100 Euro monatlich.

Einzelnorm