Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Brandenburgische Lehrkräftezulagenverordnung
BbgLZV§ 4 Verwendung als Leiterin oder Leiter von Fachkonferenzen
Stand: 02.08.2026
Lehrkräfte erhalten für die Dauer ihrer Verwendung als Leiterin oder Leiter von schulischen Fachkonferenzen in den Fächern Deutsch und Mathematik in allen Schulstufen sowie Englisch ab der Sekundarstufe I eine Stellenzulage in Höhe von 100 Euro monatlich.