Gesetze / Landesrecht Brandenburg / BbgLZV · GVBl.II/15, [Nr. 50]
Verordnung über Zulagen für Lehrkräfte mit besonderen Funktionen im Land Brandenburg (Brandenburgische Lehrkräftezulagenverordnung - BbgLZV)
7 Normen · Ausgangsfassung vom 12.10.2015 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
- § 1 Geltungsbereich
- § 2 Verwendung in der Lehrerausbildung und Lehrerfortbildung
- § 3 Verwendung in der Schulvisitation
- § 4 Verwendung als Leiterin oder Leiter von Fachkonferenzen
- § 5 Verwendung als Koordinatorin oder Koordinator des schulischen Ganztagsbetriebs
- § 6 Verwendung als Lehrertrainerin oder Lehrertrainer
- § 7 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Änderungsverlauf
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Stand der amtlichen Fassung
21.06.2024 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 21. Juni 2024 (GVBl.I/24, [Nr. 29], S.10)
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Historischer Änderungsnachweis
20.12.2023 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 20.12.2023, Artikel 4
§ 2 neu gefasst
GVBl. I 2023, Nr. 30, S. 9
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Historischer Änderungsnachweis
28.02.2019 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 28.02.2019
§ 2 neu gefasst
GVBl. II 2019, Nr. 17
Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.
Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg (GVBl.).