Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Brandenburgische Lehrkräftezulagenverordnung
BbgLZV§ 3 Verwendung in der Schulvisitation
Stand: 02.08.2026
Lehrkräfte erhalten für die Dauer ihrer Verwendung in der Schulvisitation eine Stellenzulage in Höhe von 100 Euro monatlich.