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§ 3 BbgLZV (Brandenburg) — Verwendung in der Schulvisitation

Brandenburgische Lehrkräftezulagenverordnung

Landesrecht Brandenburg

Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Lehrkräfte erhalten für die Dauer ihrer Verwendung in der Schulvisitation eine Stellenzulage in Höhe von 100 Euro monatlich.