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§ 10 BbgLWahlV (Brandenburg) — Allgemeine Wahlbezirke

Brandenburgische Landeswahlverordnung

Landesrecht Brandenburg

Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Wahlbezirke sollen nach den örtlichen Verhältnissen so abgegrenzt werden, dass allen wahlberechtigten Personen die Teilnahme an der Wahl erleichtert wird.