Die Wahlbezirke sollen nach den örtlichen Verhältnissen so abgegrenzt werden, dass allen wahlberechtigten Personen die Teilnahme an der Wahl erleichtert wird.
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Die Wahlbezirke sollen nach den örtlichen Verhältnissen so abgegrenzt werden, dass allen wahlberechtigten Personen die Teilnahme an der Wahl erleichtert wird.