Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Brandenburgisches Hinterlegungsgesetz
BbgHintG§ 29 Verfall der Hinterlegungsmasse
Stand: 01.08.2026
Mit dem Erlöschen des Anspruchs auf Herausgabe fällt die Hinterlegungsmasse dem Land zu.
Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Brandenburgisches Hinterlegungsgesetz
BbgHintGStand: 01.08.2026
Mit dem Erlöschen des Anspruchs auf Herausgabe fällt die Hinterlegungsmasse dem Land zu.