Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Brandenburgische Gerichtsvollziehervergütungsverordnung
BbgGVVergV§ 9 Prüfung
Stand: 02.08.2026
Die Vergütungsregelung wird bei wesentlichen Änderungen der für ihre Festsetzung maßgeblichen Umstände, spätestens nach einem Zeitraum von jeweils fünf Jahren, überprüft.