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§ 9 BbgGVVergV (Brandenburg) — Prüfung

Brandenburgische Gerichtsvollziehervergütungsverordnung

Landesrecht Brandenburg

Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Vergütungsregelung wird bei wesentlichen Änderungen der für ihre Festsetzung maßgeblichen Umstände, spätestens nach einem Zeitraum von jeweils fünf Jahren, überprüft.