Die Vergütungsregelung wird bei wesentlichen Änderungen der für ihre Festsetzung maßgeblichen Umstände, spätestens nach einem Zeitraum von jeweils fünf Jahren, überprüft.
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Die Vergütungsregelung wird bei wesentlichen Änderungen der für ihre Festsetzung maßgeblichen Umstände, spätestens nach einem Zeitraum von jeweils fünf Jahren, überprüft.