Gesetze / Landesrecht Brandenburg / BbgGVVergV · GVBl.II/16, [Nr. 75]
Verordnung über die Vergütung der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher im Land Brandenburg (Brandenburgische Gerichtsvollziehervergütungsverordnung - BbgGVVergV)
10 Normen · Ausgangsfassung vom 29.12.2016 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
- § 1 Vergütung der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher
- § 2 Vergütung bei Versetzung oder Teilzeitbeschäftigung
- § 3 Vorläufige Errechnung, Entnahme und Festsetzung der Vergütung
- § 4 Vergütung bei Verhinderung oder Erkrankung
- § 5 Besondere Vergütung
- § 6 Zuständigkeit
- § 7 Ruhegehaltfähigkeit
- § 8 Übergangsvorschrift
- § 9 Prüfung
- § 10 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Änderungsverlauf
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Stand der amtlichen Fassung
26.11.2024 Ausfertigung · Geändert durch Verordnung vom 26. November 2024 (GVBl.II/24, [Nr. 99])
Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.