Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Brandenburgische Arbeitszeitverordnung Polizei, Feuerwehr, Justizvollzug
BbgAZVPFJ§ 9 Regeldienst
Stand: 02.08.2026
Regeldienst
wird durch feste Arbeitszeit innerhalb der Zeitspanne von frühestens 6 Uhr bis
spätestens 20 Uhr geleistet. Die tägliche Arbeitszeit darf dabei im Durchschnitt
nicht mehr als acht Stunden betragen.