Regeldienst
wird durch feste Arbeitszeit innerhalb der Zeitspanne von frühestens 6 Uhr bis
spätestens 20 Uhr geleistet. Die tägliche Arbeitszeit darf dabei im Durchschnitt
nicht mehr als acht Stunden betragen.
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Regeldienst
wird durch feste Arbeitszeit innerhalb der Zeitspanne von frühestens 6 Uhr bis
spätestens 20 Uhr geleistet. Die tägliche Arbeitszeit darf dabei im Durchschnitt
nicht mehr als acht Stunden betragen.