Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Brandenburgische Arbeitszeitverordnung Polizei, Feuerwehr, Justizvollzug
BbgAZVPFJ§ 5 Arbeitszeitregelungen bei Teilzeitbeschäftigung
Stand: 02.08.2026
Die Verteilung
der bei Teilzeitbeschäftigung zu erbringenden regelmäßigen wöchentlichen
Arbeitszeit ist unter Wahrung der Interessen der Beamten und unter
Berücksichtigung dienstlicher Belange festzulegen.