§ 5 BbgAZVPFJ (Brandenburg) — Arbeitszeitregelungen bei Teilzeitbeschäftigung

Brandenburgische Arbeitszeitverordnung Polizei, Feuerwehr, Justizvollzug

Landesrecht Brandenburg

Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Verteilung

der bei Teilzeitbeschäftigung zu erbringenden regelmäßigen wöchentlichen

Arbeitszeit ist unter Wahrung der Interessen der Beamten und unter

Berücksichtigung dienstlicher Belange festzulegen.