Gesetze / Landesrecht Bayern / Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz
BayVwVfGArt. 24 Untersuchungsgrundsatz
Stand: 25.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BayVwVfG/24#abs-1 (1) Die Behörde ermittelt den Sachverhalt von Amts wegen. Sie bestimmt Art und Umfang der Ermittlungen; an das Vorbringen und an die Beweisanträge der Beteiligten ist sie nicht gebunden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BayVwVfG/24#abs-2 (2) Die Behörde hat alle für den Einzelfall bedeutsamen, auch die für die Beteiligten günstigen Umstände zu berücksichtigen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BayVwVfG/24#abs-3 (3) Die Behörde darf die Entgegennahme von Erklärungen oder Anträgen, die in ihren Zuständigkeitsbereich fallen, nicht deshalb verweigern, weil sie die Erklärung oder den Antrag in der Sache für unzulässig oder unbegründet hält.
Wird zitiert von 26 Entscheidungen zu Art. 24 BayVwVfG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VGH Bayern, 30.07.2025 – 8 A 24.40037, 8 A 24.40038, 8 A 24.40039, 8 A 24.40040, 8 A 24.40041, 8 A 24.40042, 8 A 24.40043, 8
- BVerwG, 20.04.2021 – 6 C 6/20Keine Organzuständigkeit der KJM für Zwangsgeldandrohungen bei Aufsichtsmaßnahmen nach dem Jugendmedienschutz-StaatsvertragZitiert von 24
- BVerwG, 14.07.2004 – 6 B 30.04Zitiert von 25
- VGH Bayern, 12.08.2026 – 24 CS 26.636Vorläufiger Rechtsschutz einer Naturschutzvereinigung gegen Bescheide zur Aufhebung von Schonzeiten für Wildarten Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- VGH Bayern, 03.12.2025 – 3 CE 25.1805
- VGH Bayern, 22.04.2025 – 8 A 22.40053Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- VG Bayreuth, 31.01.2025 – B 6 S 24.198
- VG München, 20.11.2024 – M 26b K 21.4797
- VG Würzburg, 07.08.2024 – W 9 K 23.1714Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art. 24 BayVwVfG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.