Gesetze / Landesrecht Bayern / Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz
BayVwVfGArt. 25 Beratung, Auskunft
Stand: 25.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BayVwVfG/25#abs-1 (1) Die Behörde soll die Abgabe von Erklärungen, die Stellung von Anträgen oder die Berichtigung von Erklärungen oder Anträgen anregen, wenn diese offensichtlich nur versehentlich oder aus Unkenntnis unterblieben oder unrichtig abgegeben oder gestellt worden sind. Sie erteilt, soweit erforderlich, Auskunft über die den Beteiligten im Verwaltungsverfahren zustehenden Rechte und die ihnen obliegenden Pflichten.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BayVwVfG/25#abs-2 (2) Die Behörde erörtert, soweit erforderlich, bereits vor Stellung eines Antrags mit dem zukünftigen Antragsteller, welche Nachweise und Unterlagen von ihm zu erbringen sind und in welcher Weise das Verfahren beschleunigt werden kann. Soweit es der Verfahrensbeschleunigung dient, soll sie dem Antragsteller nach Eingang des Antrags unverzüglich Auskunft über die voraussichtliche Verfahrensdauer und die Vollständigkeit der Antragsunterlagen geben.
Wird zitiert von 18 Entscheidungen zu Art. 25 BayVwVfG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VGH Bayern, 20.07.2022 – 12 B 21.3169Zitiert von 3
- VG Würzburg, 14.11.2022 – W 8 K 22.95Kein Anspruch auf weitere Corona-Überbrückungshilfe III bei fehlender Bestätigung des prüfenden Dritten zum Unternehmensverbund Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 64
- VG Ansbach, 03.04.2024 – AN 4 K 022.2000
- VG Bayreuth, 24.09.2025 – B 7 K 24.126Zitiert von 1
- VGH Bayern, 16.09.2025 – 6 ZB 25.1364
- VG Würzburg, 09.05.2025 – W 8 K 24.818
Zuletzt entschieden
- VG München, 12.02.2025 – M 31 K 24.6031
- VG München, 09.01.2025 – M 31 E 24.537Zitiert von 3
- VG München, 24.09.2024 – M 31 K 23.3596Zitiert von 4
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art. 25 BayVwVfG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.