Gesetze / Landesrecht Bayern / Bayerisches Schwangerenberatungsgesetz
BaySchwBerGArt 13 Öffentliche Bekanntmachung
Stand: 25.08.2026
Anerkennungen von Beratungsstellen nach Art. 12 sowie deren Rücknahme und Widerruf sind im Bayerischen Staatsanzeiger zu veröffentlichen.