Gesetze / Landesrecht Bayern / BayRettSanV · GVBl S. 134, BayRS 215-5-1-3-I
Bayerische Rettungssanitäterverordnung
16 Normen · Ausgangsfassung vom 23.04.2015 · 3 zitierende Entscheidungen · Änderungen →
Meistzitierte Normen
| Norm | Zitierende Entscheidungen |
|---|---|
| § 2 Dauer und Struktur der Ausbildung | 2 |
| § 1 Qualifikation und Eignungsvoraussetzungen | 1 |
| § 14 Anrechnung einer gleichwertigen Ausbildung | 1 |
Aus den Normzitaten der Entscheidungen im Bestand ermittelt.
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- § 1 Qualifikation und Eignungsvoraussetzungen
- § 2 Dauer und Struktur der Ausbildung
- § 3 Ausbildungsstätten und Ausbildungseinrichtungen
- § 4 Zugangsvoraussetzungen
- § 5 Ausbildungsdokumentation
- § 6 Zulassung
- § 7 Durchführung
- § 8 Benotung
- § 9 Rücktritt, Versäumnisfolgen
- § 10 Ordnungsverstöße und Täuschungsversuche
- § 11 Bestehen, Zeugnis, Prüfungsunterlagen
- § 12 Wiederholen
- § 13 Zuständigkeit
- § 14 Anrechnung einer gleichwertigen Ausbildung
- § 15 Übergangsbestimmungen
- § 16 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Schlussformel
- Anlage 1 (zu § 2 Abs. 1 Nr. 1) Theoretische Ausbildung
- Anlage 2 (zu § 2 Abs. 1 Nr. 2) Klinikpraktikum
- Anlage 3 (zu § 2 Abs. 1 Nr. 3) Rettungswachenpraktikum
Änderungsverlauf
-
Stand der amtlichen Fassung
26.03.2019 Ausfertigung · Geändert durch § 1 Abs. 168 der Verordnung vom 26. März 2019 (GVBl. S. 98)
Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.