Gesetze / Landesrecht Bayern / Geschäftsordnung für den Bayerischen Landtag
BayLTGeschO§ 83a Verfahren bei der Übertragung von Hoheitsrechten auf die Europäische Union
Stand: 25.08.2026
Federführender Ausschuss für die Beratung von Gesetzen nach Art. 70 Abs. 4 Satz 2 der Verfassung ist der Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration.