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BayLTGeschO§ 185 Niederschriften über die Sitzungen der Ausschüsse
Stand: 25.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BayLTGeschO/185#abs-1 (1) Die Sitzungen jedes Ausschusses einer Legislaturperiode werden fortlaufend nummeriert.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BayLTGeschO/185#abs-2 (2) Über die Verhandlungen in den Ausschüssen werden in dem vom Präsidium festgelegten Umfang zusammenfassende Niederschriften erstellt.