(1) Die Sitzungen jedes Ausschusses einer Legislaturperiode werden fortlaufend nummeriert.
(2) Über die Verhandlungen in den Ausschüssen werden in dem vom Präsidium festgelegten Umfang zusammenfassende Niederschriften erstellt.
nu:legal · recht.nulegal.eu
(1) Die Sitzungen jedes Ausschusses einer Legislaturperiode werden fortlaufend nummeriert.
(2) Über die Verhandlungen in den Ausschüssen werden in dem vom Präsidium festgelegten Umfang zusammenfassende Niederschriften erstellt.