Gesetze / Landesrecht Bayern / BayHZG · GVBl. S. 320, BayRS 2210-8-2-WK
Gesetz über die Hochschulzulassung in Bayern
14 Normen · Ausgangsfassung vom 09.05.2007 · 18 zitierende Entscheidungen · Änderungen →
Meistzitierte Normen
Aus den Normzitaten der Entscheidungen im Bestand ermittelt.
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- Art. 1 Vergabe von Studienplätzen
- Art. 2 Nachteilsausgleich
- Art. 3 Festsetzung der Zulassungszahl durch Satzung
- Art. 4 Kapazitätsermittlung
- Art. 5 Quoten und Ablauf des Verfahrens
- Art. 6 Zulassung zu höheren Fachsemestern und postgradualen Studiengängen
- Art. 7 Verordnungsermächtigung
- Art. 8 Ergänzende Vorschriften zum zentralen Vergabeverfahren
- Art. 9 Zuständigkeit nach dem Staatsvertrag
- Art. 9a Zulassung während des Aufbaus der Medizinischen Fakultät der Universität Augsburg
- Art. 10 Serviceverfahren
- Art. 11 Voranmeldung
- Art. 12 Staatliche Aufgabe
- Art. 13 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Schlussformel
Änderungsverlauf
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Stand der amtlichen Fassung
26.03.2026 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch § 28 des Gesetzes vom 26. März 2026 (GVBl. S. 75)
Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.