Gesetze / Landesrecht Bayern / BayHZG · GVBl. S. 320, BayRS 2210-8-2-WK

Gesetz über die Hochschulzulassung in Bayern

14 Normen · Ausgangsfassung vom 09.05.2007 · 18 zitierende Entscheidungen · Änderungen →

Meistzitierte Normen

Aus den Normzitaten der Entscheidungen im Bestand ermittelt.

Inhaltsübersicht

  1. Eingangsformel
  2. Art. 1 Vergabe von Studienplätzen
  3. Art. 2 Nachteilsausgleich
  4. Art. 3 Festsetzung der Zulassungszahl durch Satzung
  5. Art. 4 Kapazitätsermittlung
  6. Art. 5 Quoten und Ablauf des Verfahrens
  7. Art. 6 Zulassung zu höheren Fachsemestern und postgradualen Studiengängen
  8. Art. 7 Verordnungsermächtigung
  9. Art. 8 Ergänzende Vorschriften zum zentralen Vergabeverfahren
  10. Art. 9 Zuständigkeit nach dem Staatsvertrag
  11. Art. 9a Zulassung während des Aufbaus der Medizinischen Fakultät der Universität Augsburg
  12. Art. 10 Serviceverfahren
  13. Art. 11 Voranmeldung
  14. Art. 12 Staatliche Aufgabe
  15. Art. 13 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
  16. Schlussformel

Änderungsverlauf

  1. Stand der amtlichen Fassung

    26.03.2026 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch § 28 des Gesetzes vom 26. März 2026 (GVBl. S. 75)

Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.