Gesetze / BauPVO · CELEX 02011R0305-20260529
Verordnung (EU) Nr. 305/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten und zur Aufhebung der Richtlinie 89/106/EWG des Rates
37 Normen · Änderungen
Inhaltsübersicht
- Art 2 Begriffsbestimmungen
- Art 4 Leistungserklärung
- Art 5 Ausnahmen von der Pflicht zur Erstellung einer Leistungserklärung
- Art 6 Inhalt der Leistungserklärung
- Art 7 Zurverfügungstellung der Leistungserklärung
- Art 8 Allgemeine Grundsätze und Verwendung der CE-Kennzeichnung
- Art 9 Vorschriften und Bedingungen für die Anbringung der CE-Kennzeichnung
- Art 11 Pflichten der Hersteller
- Art 12 Bevollmächtigte
- Art 13 Pflichten der Importeure
- Art 14 Pflichten der Händler
- Art 15 Fälle, in denen die Pflichten des Herstellers auch für Importeure und Händler gelten
- Art 16 Identifizierung der Wirtschaftsakteure
- Art 17 Harmonisierte Normen
- Art 18 Formale Einwände gegen harmonisierte Normen
- Art 27 Leistungsstufen oder -klassen
- Art 28 Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit
- Art 36 Verwendung einer Angemessenen Technischen Dokumentation
- Art 37 Anwendung vereinfachter Verfahren durch Kleinstunternehmen
- Art 38 Andere vereinfachte Verfahren
- Art 38a Anwendung der Notfallverfahren
- Art 38b Priorisierung der Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit von als krisenrelevante Waren eingestuften Bauprodukten
- Art 38c Leistungsbewertung und Leistungserklärung auf der Grundlage von Normen und gemeinsamen Spezifikationen
- Art 38d Priorisierung von Marktüberwachungstätigkeiten und gegenseitige Unterstützung der Behörden
- Art 39 Notifizierung
- Art 40 Notifizierende Behörden
- Art 47 Anträge auf Notifizierung
- Art 48 Notifizierungsverfahren
- Art 49 Kennnummern und Verzeichnis notifizierter Stellen
- Art 52 Verpflichtungen der notifizierten Stellen in Bezug auf ihre Arbeit
- Art 53 Meldepflichten der notifizierten Stellen
- Art 55 Koordinierung der notifizierten Stellen
- Art 60 Delegierte Rechtsakte
- Art 61 Ausübung der Befugnisübertragung
- Art 62 Widerruf der Befugnisübertragung
- Art 63 Einwände gegen delegierte Rechtsakte
- Art 64 Ausschuss