Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / BauKaG NRW · GV. NRW. S. 1385
Gesetz über die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen und die Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen
46 Normen · Ausgangsfassung vom 01.12.2021 · 16 zitierende Entscheidungen · Änderungen →
Meistzitierte Normen
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Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- Teil 1 Architektenkammer Nordrhein-Westfalen und Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen
- § 1 Baukammern und Mitgliedschaft
- § 2 Aufgaben der Baukammern
- § 3 Zusammenarbeit und Bildung des Gemeinsamen Ausschusses
- § 4 Aufsichtsbehörde
- § 5 Versorgungswerk
- § 5a Organe des Versorgungswerks
- § 6 Organe der Baukammern
- § 7 Vertreterversammlungen
- § 8 Aufgaben der Vertreterversammlungen
- § 9 Vorstände
- § 10 Satzungen
- § 11 Hauptsatzungen
- § 12 Finanzwesen
- § 13 Pflicht zur Verschwiegenheit und Auskünfte
- § 14 Einrichtung, Zusammensetzung und Wahl der Eintragungsausschüsse
- § 15 Tätigkeit der Eintragungsausschüsse
- Teil 2 Berufs- und Mitgliedsangelegenheiten
- Abschnitt 1 Architektenkammer Nordrhein-Westfalen
- § 16 Berufsaufgaben
- § 17 Berufsbezeichnungen
- § 18 Führen der geschützten Berufsbezeichnungen durch auswärtige Dienstleister
- § 19 Listen, Verzeichnisse und Register
- § 20 Voraussetzungen der Eintragung
- § 21 Vorwarnmechanismus
- § 22 Versagung und Löschung der Eintragung
- Abschnitt 2 Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen
- § 23 Berufsaufgaben
- § 24 Berufsbezeichnung
- § 25 Führen der geschützten Berufsbezeichnungen durch auswärtige Dienstleister
- § 26 Listen und Verzeichnisse
- § 27 Voraussetzungen der Eintragung
- § 28 Vorwarnmechanismus
- § 29 Versagung und Löschung der Eintragung
- Abschnitt 3 Gesellschaften
- § 30 Gesellschaften
- § 31 Partnerschaftsgesellschaften und Haftungsbeschränkungen
- § 32 Auswärtige Gesellschaften
- Teil 3 Berufspflichten und Berufsgerichtsbarkeit
- Abschnitt 1 Berufspflichten
- § 33 Berufspflichten
- § 34 Ahndung von Berufsvergehen
- Abschnitt 2 Berufsgerichtliches Verfahren
- § 35 Berufsgerichtsbarkeit
- § 36 Berufsgerichtliche Maßnahmen
- § 37 Berufsgerichte
- § 38 Zusammensetzung der Berufsgerichte
- § 39 Bestellung der Berufsrichter
- § 40 Ehrenamtliche Beisitzer
- § 41 Anwendung des Heilberufsgesetzes
- Teil 4 Ordnungswidrigkeiten, Rechtsverordnungen, Übergangs- und Schlussbestimmungen
- § 42 Ordnungswidrigkeiten
- § 43 Rechtsverordnungen
- § 44 Übergangsvorschriften
- § 45 Inkrafttreten und Außerkrafttreten
- Schlussformel
Änderungsverlauf
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Stand der amtlichen Fassung
23.09.2025 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 23. September 2025 (GV. NRW. S. 785, ber. S. 984)
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Historischer Änderungsnachweis
31.12.2024 in Kraft — Änderndes Gesetz vom 19.12.2024
GV. NRW. S. 1232
Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.
Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen (GV. NRW.).