Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Baukammerngesetz
BauKaG NRWTeil 2 Berufs- und Mitgliedsangelegenheiten
Stand: 26.08.2026
Für Teil 2 BauKaG NRW liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.