Gesetze / Bauforderungssicherungsgesetz
BauFordSiG§ 7
Stand: 10.06.2019
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Änderungsverlauf
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02.03.1974 Ausfertigung
§ 7 aufgehoben durch Artikel 74 des Gesetzes vom 2. März 1974 (BGBl. I 469)
BGBl. 1974 I S. 469
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25.06.1969 Ausfertigung
§ 7 geändert durch Artikel 33 des Gesetzes vom 25. Juni 1969 (BGBl. I 645)
BGBl. 1969 I S. 645
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