Gesetze / Bundeszentralregistergesetz
BZRG§ 62 Suchvermerke
Stand: 10.06.2019
Im Erziehungsregister können Suchvermerke unter den Voraussetzungen des § 27 nur von den Behörden gespeichert werden, denen Auskunft aus dem Erziehungsregister erteilt wird.