§ 19 Verleihung der Rechtsfähigkeit an Vereine
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 3
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
- BFH, 18.06.2009 – V R 77/07Zitiert von 5
- FG Niedersachsen, 10.12.2010 – 16 K 329/09
- FG Niedersachsen, 10.06.2010 – 16 K 358/09
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Hat der forstwirtschaftliche Zusammenschluß die Rechtsform des rechtsfähigen Vereins mit wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb gewählt, so kann ihm durch die für die Anerkennung zuständige Behörde gleichzeitig mit der Anerkennung die Rechtsfähigkeit nach § 22 des Bürgerlichen Gesetzbuchs verliehen werden.