Gesetze / Bundesverfassungsschutzgesetz

BVerfSchG

§ 7 Weisungsrechte des Bundes

Stand: 10.06.2019

Bund1 Entscheidung

Die Bundesregierung kann, wenn ein Angriff auf die verfassungsmäßige Ordnung des Bundes erfolgt, den obersten Landesbehörden die für die Zusammenarbeit der Länder mit dem Bund auf dem Gebiete des Verfassungsschutzes erforderlichen Weisungen erteilen.

§ 6 § 8