Gesetze / Bundesverfassungsgerichtsgesetz
BVerfGG§ 85
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 4
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
- BVerfG, 23.03.1965 – 2 BvN 1/62Rechtsverordnungen von Landesorganen auf Grund bundesgesetzlicher Ermächtigung sind LandesrechtZitiert von 3
- BVerfG, 21.12.2021 – 2 BvR 1844/20Nichtannahmebeschluss: Verfassungsbeschwerde gegen Entscheidung des VerfGH München zur Unzulässigkeit des Volksbegehrens "#6 Jahre Mietenstopp" (16.07.2020, Vf. 32-IX-20) unbegründet - keine Verletzung des Willkürverbots (Art 3 Abs 1 GG) oder des Rechts auf den gesetzlichen Richter (Art 101 Abs 1 S 2 GG)Zitiert von 3
- BVerfG, 15.10.1997 – 2 BvN 1/95Mit dem Grundgesetz inhaltsgleiche Landesgrundrechte als Prüfungsmaßstab der Landesverfassungsgerichte bei Verfassungsbeschwerden gegen die Anwendung von Verfahrensrecht des Bundes durch Gerichte der LänderZitiert von 47
- BVerfG, 03.10.1961 – 2 BvR 4/60Popularklageverfahren beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof (GG Art. 101 Abs. 1 Satz 2, 103 Abs. 1; BayVerfGHG § 54 Abs. 1)Zitiert von 8
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BVerfGG/85#abs-1 (1) Ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gemäß Artikel 100 Abs. 3 Satz 1 des Grundgesetzes einzuholen, so legt das Verfassungsgericht des Landes unter Darlegung seiner Rechtsauffassung die Akten vor.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BVerfGG/85#abs-2 (2) Das Bundesverfassungsgericht gibt dem Bundesrat, der Bundesregierung und, wenn es von einer Entscheidung des Verfassungsgerichts eines Landes abweichen will, diesem Gericht Gelegenheit zur Äußerung binnen einer zu bestimmenden Frist.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BVerfGG/85#abs-3 (3) Das Bundesverfassungsgericht entscheidet nur über die Rechtsfrage.