§ 1 Rechtsform, Name
Stand: 10.06.2019
Im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (Bundesministerium) ist ein "Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit" (Bundesamt) als selbständige Bundesoberbehörde errichtet.
Änderungsverlauf
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07.01.2015 Ausfertigung
§ 1 geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 7. Januar 2015 (BGBl. I 2)
BGBl. 2015 I S. 2
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05.03.2008 Ausfertigung
§ 1 geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 5. März 2008 (BGBl. I 284, 1102)
BGBl. 2008 I S. 284
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.