Gesetze / BVL-Übertragungsverordnung
BVLÜV§ 3
Stand: 10.06.2019
Dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit wird die Befugnis zum Erlass von Rechtsverordnungen nach
übertragen.
Änderungsverlauf
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02.10.2009 Ausfertigung
§ 3 eingefügt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 2. Oktober 2009 (BGBl. I 3230)
BGBl. 2009 I S. 3230
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Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.