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§ 2 BVJZuwVO (Sachsen) — Zuweisungsempfänger

Berufsvorbereitungsjahr­zuweisungsverordnung

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Zuweisungsempfänger sind Schulträger eines in öffentlicher Trägerschaft befindlichen Beruflichen Schulzentrums, an dem in der Berufsschule ein Berufsvorbereitungsjahr angeboten wird.