Gesetze / Landesrecht Brandenburg / BSV · GVBl.II/16, [Nr. 21]
Verordnung über die Bildungsgänge der Berufsschule (Berufsschulverordnung - BSV)
30 Normen · ausgefertigt 28.04.2016 · 1 zitierende Entscheidungen · Änderungen
Meistzitierte Normen
| Norm | Zitierende Entscheidungen |
|---|---|
| § 1 — Geltungsbereich, Bildungsgänge und Ziele | 1 |
| § 2 — Zusammenarbeitsgebot | 1 |
Aus den Normzitaten der Entscheidungen im Bestand ermittelt.
Inhaltsübersicht
- § 1 Geltungsbereich, Bildungsgänge und Ziele
- § 2 Zusammenarbeitsgebot
- § 3 Zusammenarbeit von Berufsschule und Ausbildungsstätte
- § 4 Berufsschulbesuch
- § 5 Aufnahmevoraussetzungen
- § 6 Anmeldung
- § 7 Dauer des Bildungsgangs
- § 8 Klassenbildung
- § 9 Umfang und Organisation des Unterrichts
- § 10 Stundentafeln
- § 11 Fächer und Lernfelder im berufsbezogenen Bereich
- § 12 Fächer im berufsübergreifenden Bereich
- § 13 Fremdsprachen
- § 14 Wahlpflichtbereich
- § 15 Noten
- § 16 Zeugnisse
- § 17 Abschluss des Bildungsgangs
- § 18 Gleichstellung von Abschlüssen
- § 19 Leistungsbewertung
- § 20 Verweigerung und Täuschung bei Leistungsnachweisen
- § 21 Organisation der Bildungsgänge
- § 22 Klassenbildung
- § 23 Noten, Zeugnisse, Abschluss des Bildungsgangs
- § 24 Gleichstellung von Abschlüssen
- § 25 Ziel und Dauer
- § 26 Aufnahmevoraussetzungen
- § 27 Klassenbildung
- § 28 Sonderpädagogische Förderung und Begleitung
- § 29 Übergangsvorschriften
- § 30 Inkrafttreten, Außerkrafttreten