Gesetze / Bundesreisekostengesetz
BRKG§ 1 Geltungsbereich
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 31
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- VG Köln, 23.11.2007 – 33 K 2828/07.PVB
- VG Düsseldorf, 17.02.2006 – 13 K 611/04
- VG Düsseldorf, 17.02.2006 – 13 K 9196/03Zitiert von 1
- BVerwG, 11.03.2026 – 5 C 2.25Erstattung von Fahrkosten anlässlich einer angeordneten Dienstfähigkeitsuntersuchung einer Ruhestandsbeamtin
- BAG, 28.04.2021 – 7 AZR 212/20Sachgrundlose Befristung - Höchstdauer - Dienstreise - VerlängerungZitiert von 18
- BVerwG, 11.12.2012 – 6 P 2/12Mitwirkung des Personalrats bei der Vorbereitung von Verwaltungsanordnungen; Konkretisierung einer höherrangigen VerwaltungsvorschriftZitiert von 12
Zuletzt entschieden
- VG Magdeburg, 16.05.2025 – 5 A 306/23 MD
- VGH Baden-Württemberg, 06.08.2024 – 4 S 584/23Zitiert von 1
- VG Köln, 02.04.2024 – 33 K 6883/22.PVB
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 1 BRKG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BRKG%202005/1#abs-1 (1) Dieses Gesetz regelt Art und Umfang der Reisekostenvergütung der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter des Bundes sowie der Soldatinnen und Soldaten und der in den Bundesdienst abgeordneten Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BRKG%202005/1#abs-2 (2) Die Reisekostenvergütung umfasst