Gesetze / Bundesreisekostengesetz
BRKG§ 3 Anspruch auf Reisekostenvergütung
Stand: 09.07.2021
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BRKG%202005/3#abs-1 (1) Dienstreisenden werden auf Antrag die dienstlich veranlassten notwendigen Reisekosten vergütet. Werden Dienstreisen umweltverträglich und nachhaltig durchgeführt, sind die dadurch entstehenden notwendigen Kosten zu erstatten, soweit sie in angemessenem Verhältnis zu den Zielen der Umweltverträglichkeit und Nachhaltigkeit stehen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BRKG%202005/3#abs-2 (2) Der Anspruch auf Reisekostenvergütung erlischt, wenn sie nicht innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Monaten nach Beendigung der Dienstreise schriftlich oder elektronisch beantragt wird. Die zuständigen Stellen können bis zum Ablauf von sechs Monaten nach Antragstellung die Vorlage der maßgeblichen Kostenbelege verlangen. Werden diese Belege auf Anforderung nicht innerhalb von drei Monaten vorgelegt, kann der Vergütungsantrag insoweit abgelehnt werden.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BRKG%202005/3#abs-3 (3) Leistungen, die Dienstreisende ihres Amtes wegen von dritter Seite aus Anlass einer Dienstreise erhalten, sind auf die Reisekostenvergütung anzurechnen.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/BRKG%202005/3#abs-4 (4) Bei Dienstreisen für eine auf Veranlassung der zuständigen Behörde ausgeübte Nebentätigkeit haben Dienstreisende nur Anspruch auf Reisekostenvergütung, die nicht von anderer Stelle zu übernehmen ist. Das gilt auch dann, wenn Dienstreisende auf ihren Anspruch gegen diese Stelle verzichtet haben.
Wird zitiert von 67 Entscheidungen zu § 3 BRKG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VG Osnabrück, 26.06.2002 – 3 A 113/99
- VG Potsdam, 07.07.2010 – 2 K 2479/08
- VG Osnabrück, 15.01.2003 – 3 A 205/00
- VG Düsseldorf, 21.08.2002 – 10 K 6605/01Zitiert von 1
- BAG, 15.09.2009 – 9 AZR 645/08Reisekostenrecht: Vorherige Feststellung des erheblichen dienstlichen Interesses als keine konstitutive Voraussetzung für den Anspruch auf große Wegstreckenentschädigung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 18
- VG Potsdam, 14.05.2013 – VG 21 K 2495/12.PVL
Zuletzt entschieden
- VG Köln, 07.08.2026 – 23 K 4527/23Kein Anspruch auf Erstattung von Umbuchungskosten bei Antritt einer Dienstreise vom Familienwohnort an einem Präsenztag Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BAG, 23.04.2026 – 6 AZR 211/25 · Personenkraftwagenfahrer - Tagegeld
- BVerwG, 11.03.2026 – 5 C 2.25Erstattung von Fahrkosten anlässlich einer angeordneten Dienstfähigkeitsuntersuchung einer Ruhestandsbeamtin
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 3 BRKG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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19.06.2020 Ausfertigung
§ 3 geändert durch Artikel 68 des Gesetzes vom 19. Juni 2020 (BGBl. I 1328)
BGBl. 2020 I S. 1328
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Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.