Gesetze / Bundesrechnungshofgesetz
BRHG§ 6 Präsident und Vizepräsident
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BRHG%201985/6#abs-1 (1) Der Präsident vertritt die Behörde nach außen. Er leitet die Verwaltung des Bundesrechnungshofes und übt die Dienstaufsicht aus.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BRHG%201985/6#abs-2 (2) Der Präsident wird bei den ihm kraft Gesetzes zukommenden Aufgaben von dem Vizepräsidenten vertreten, bei dessen Verhinderung von dem dienstältesten Abteilungsleiter. Bei gleichem Dienstalter ist das höhere Lebensalter maßgebend. In den Fällen des § 9 Abs. 1 Satz 2 und des § 11 Abs. 2 vertritt der Präsident den Vizepräsidenten. Im Großen Senat wird der Vizepräsident nach Maßgabe des Satzes 1 zweiter Halbsatz und des Satzes 2 vertreten.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BRHG%201985/6#abs-3 (3) Der Präsident wird bei der Erfüllung seiner Aufgaben durch die anderen Mitglieder unterstützt. Sie dürfen dadurch ihrer Haupttätigkeit als Mitglied des Bundesrechnungshofes nicht ohne ihre Zustimmung entzogen und in ihrer richterlichen Unabhängigkeit nicht beeinträchtigt werden.
Wird zitiert von 7 Entscheidungen zu § 6 BRHG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VG Köln, 07.06.2018 – 4 K 2486/18Zitiert von 1
- VG Köln, 07.06.2018 – 4 L 711/18Zitiert von 1
- BVerwG, 12.05.2021 – 6 C 12/19Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung einer gewerblichen Berufsgenossenschaft durch den BundesrechnungshofZitiert von 6
- BVerwG, 15.11.2012 – 7 C 1.12Zitiert von 124
- BVerwG, 15.11.2012 – 7 C 1/12Informationszugang; Auskunftspflicht des Bundesrechnungshofs; Einsicht in Prüfungsunterlagen
- OVG Berlin-Brandenburg, 07.04.2022 – OVG 10 B 2.18Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- OVG Berlin-Brandenburg, 07.04.2022 – OVG 10 B 5.18Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 6 BRHG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.